Abschnitt 2 – Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten Artikel 13 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen PersonArtikel 14 – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurdenArtikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person